Nutzungsbedingungen

für eine Selbsternte-BioParzelle

1. Verstöße: Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder BioRegel sowie bei grober Fahrlässigkeit und Rücksichtslosigkeit, Diebstahl, unfreundlichem oder beleidigendem Verhalten verliert der:die Hauptnutzer:in und der:die Mitnutzer:in das Nutzungsrecht an der Parzelle ohne Anrecht auf Rückzahlung des Parzellenbeitrages. Sollten aufgrund des Verstoßes Kosten und/oder Schadenersatzansprüche entstehen, werden diese an den:die Hauptnutzer:in verrechnet (zB Verlust der Biozertifizierung, Strafgebühren, Schadensbehebung etc.).

2. Rücktrittsrecht, Storno, Wechsel der Selbsternte-Anlage (gültig auch für Gutscheine): Innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung für eine Selbsternteparzelle besteht das Recht auf kostenlosen Rücktritt, dies gilt jedoch nicht, wenn die Parzelle bereits in die Nutzung übernommen wurde. Der Rücktritt ist formlos an gartenfreude (at) wildehummel.at zu senden. Nach Ablauf des 14-tägigen Rücktrittsrechts fallen folgende Stornogebühren an.

Saison 2024: bis 15.02.2024 50%, ab 16.02.2024 bis zwei Wochen vor der Parzellenübergabe 75% des Parzellenpreises. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Saison 2025: bis 15.12.2024 25%, ab 16.12.2024 bis 15.02.2025 50%, ab 16.02.2025 bis zwei Wochen vor der Parzellenübergabe 75% des Parzellenpreises. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.

Sollte die Zustimmung zu der Datenschutzerklärung auf dieser Website durch den:die Nutzer:in nachträglich widerrufen werden, kommt dies einem Storno durch den:die Nutzer:in gleich, da Wilde Hummel – StadtErnte GesbR ohne die darin erwähnte Datenverarbeitung die in diesen Nutzungsbedingungen erwähnten Leistungen nicht erbringen kann.

Nach abgeschlossener Buchung kann die Selbsternte-Anlage gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 25 gewechselt werden, sofern es noch freie Parzellen auf der gewünschten Selbsternte-Anlage gibt.

3. Parzellenpreise Saison 2024:
kleine Parzelle, ca. 31 m2: Euro 271,-
große Parzelle, ca. 45 m2: Euro 361,-

Im Parzellenpreis inkludiert sind: Bio-Zertifizierung, regelmäßige Bodenanalysen, Bodenarbeiten, Düngung vor der Aussaat, Aussaat v. ca. 1/3 der Kulturen, ca. 1/3 der Kulturen als Saatgut, ca. 1/3 der Kulturen als Jungpflanzen, Anbauplan für ca. 22 Kulturen, laufende Aktualisierung unserer GemüseTipps, GartlTipps, ViecherlTipps, Informationen per Mail.

Der Parzellenpreis ist komplett einzuzahlen und kann nicht auf die Nutzer:innen aufgeteilt werden.

4. Saisonbeginn, Übergabe der Parzelle: Der Beginn und die Jungpflanzenübergabe richten sich nach der Witterung und werden per Mail bekannt gegeben. Die Nutzer:innen sind vom Übergabetag, welcher Ende April/Anfang Mai stattfindet, bis zum Saisonschluss für die Pflege der Parzelle und für die Ernte selbst verantwortlich.

Der:die Nutzer:innen erhalten bei Parzellenübergabe zwei Berechtigungskarten mit der zugeteilten Parzellennummer. Wilde Hummel – StadtErne GesbR kontrolliert regelmäßig die Ernteberechtigungen, auf Aufforderung haben die Nutzer:innen diese vorzuweisen.

5. Übergabe der Parzelle, Nutzungsrecht: Eine Selbsternte-Parzelle ist ein Garten auf Zeit, die Rechte zur Nutzung ab dem Übergabetag bis zum Saisonende werden mit der Zahlung des Nutzungsbeitrages auf den:die Hauptnutzer:in übertragen. Die Parzellenverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Einzahlungen, bei Überbuchung wird der Nutzungsbeitrag rücküberwiesen. Die Selbsternte-Parzelle dient ausschließlich der privaten, nicht geschäftlichen Gemüse- und Kräuterproduktion. Es dürfen nur Vorrichtungen, welche die Parzellennutzbarkeit, Bewässerung, Parzellenpflege, die allgemeine Sicherheit und die umliegenden Parzellennutzer:innen und Grundstücke nicht stören oder gefährden, sturmsicher aufgestellt werden.

Pflanzen-Rankhilfen oder Konstruktionen dürfen keine Nägel, Schrauben oder Ähnliches enthalten.

Die Parzellen sind täglich zwischen 7:00 und 21:00 zugänglich. Der Aufenthalt außerhalb dieses Zeitraums ist untersagt.

6. (Eigen-) Verantwortung: Die Nutzer:innen übernehmen für sich, Ihre Kinder und alle mitgebrachten Gegenstände die Verantwortung. Wilde Hummel -StadtErnte GesbR haftet nicht für Diebstahl, Sach- und Personenschäden, die die Nutzer:innen oder dessen Gäste auf der Selbsternte-Anlage im Rahmen der Selbsternte erleiden oder von diesen verursacht werden. Die Nutzer:innen kennen die speziellen Gefahren der Landwirtschaft. Hinweisschilder sind ausnahmslos zu befolgen. Fremde Parzellen dürfen nicht betreten werden. Mitgebrachte Utensilien wie Gartenwerkzeug, Aufbewahrungsbox, Gießkanne etc. dürfen ausschließlich auf der eigenen Parzelle – nicht am Weg, in Hecken oder Zäunen – aufbewahrt werden. Das Klettern auf/über Zaun, Tor und Tür ist nicht gestattet. Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder dies beachten!

Hunde sind auf der Anlage (auch das Anbinden am Zaun) nicht gestattet.

Offenes Feuer und Grillen ist nicht gestattet.

7. Ernteertrag: Das Zusammenspiel von Boden, Wetter und Pflanzen sowie Extremwetterereignisse sind nicht vorhersehbar. Eine Garantie für das Gedeihen der einzelnen Kulturen und Erntemengen kann nicht gegeben werden.

8. Bewässerung/Wasser: Wasserleitungen, Wasserhähne und Schläuche werden zur Verfügung gestellt. Im Parzellenpreis sind die durchschnittlichen Kosten für den Wasserverbrauch einkalkuliert. Sollten diese aufgrund eines Verbrauchs um mehr als 10% zum Vorjahr oder wegen besonders sorglosem Umgang mit Wasser steigen, werden die Mehrkosten nachverrechnet. Das Waschen von Gemüse und Werkzeug, sowie Wasserspiele und Planschbecken sind nicht gestattet. Das Wasser steht ausschließlich zum Gießen zur Verfügung.

Trotz des Bezugs des Wiener Trinkwassers wird vom Trinken des Wassers ausdrücklich abgeraten, da die Wasserleitungen der Anlagen nur den Kriterien für eine Gartenbewässerung entsprechen.

Im Falle eines Schadens an den Leitungen muss dieser umgehend telefonisch unter 0676 48 38 103 gemeldet werden!

9. Leih-Gartenwerkzeug: Das für alle Nutzer:innen zur Verfügung gestellte Leih-Gartenwerkzeug befindet sich in der frei zugänglichen offenen Werkzeugkiste. Nach Gebrauch muss das Gartenwerkzeug von Erde befreit zurück in die Werkzeugkiste gegeben werden. Gehen Sie bitte sorgsam mit dem Leihwerkzeug um. Kaputtes Werkzeug muss durch den:die Verursacher:in repariert oder durch ein gleichwertiges ersetzt werden.

10. Saisonende, Rückgabe der Parzelle: Das Ende der Saison richtet sich nach der Witterung und wird per Mail bekannt gegeben. Der letzte Ernte-Tag findet ungefähr zw. Mitte Oktober und dem 25. Oktober statt. Alle mitgebrachten Gegenstände müssen spätestens am letzten Erntetag entfernt sein. Pflanzenreste dürfen am Feld bleiben. Verbliebene Gegenstände werden entsorgt, dafür wird der tatsächliche Aufwand, jedoch ein Mindestbetrag von € 100,– verrechnet.

11. Parzellenpflege: Die Parzelle ist frei von Beikraut (Unkraut) zu halten. Bei unzureichender Pflege muss die vom Beikraut überwachsene Parzelle abgemäht werden. Dies wird zumeist im Zuge der Mäharbeiten erledigt, welche vorab per Mail angekündigt werden. Für das Abmähen wird der tatsächliche Aufwand, jedoch ein Mindestbetrag von € 35,– verrechnet.

12. BioRegel – Meldepflicht von mitgebrachtem Saatgut oder Jungpflanzen: Es ist ausnahmslos nur bio und samenfest erlaubt. VOR dem Ausbringen muss die Herkunft des Saatguts, der (selbst gezogenen) Pflanzen, Erden oder anderer Mittel bzw. Materialien durch Vorlage eines Fotos UND einer aussagekräftigen Rechnung per Mail gemeldet werden.

Die aktuelle Bioregel kann hier runtergeladen werden!

13. Düngung, Pflanzenschutz: Jegliche, auch biologische, Dünger oder Pflanzenschutzmittel sind verboten. Bestimmte, in der Bioregel gelistete, Mittel zur Pflanzenstärkung und Bodenverbesserung dürfen verwendet werden. Dafür gelten die gleichen Meldepflichten, wie für zugekaufte Pflanzen, Saatgut etc.

14. Verbotene Pflanzen: Alle giftigen, wuchernden und/oder invasiven Pflanzen dürfen auf der Anlage nicht ausgebracht werden (Details siehe Bioregel). Bei Zuwiderhandeln wird die Pflanze entweder sofort ohne Vorankündigung entfernt oder es erfolgt eine Abmahnung mit einer Frist von 10 Tagen.

15. Umgang mit Beikraut (Unkraut), Mulchen: Auf der Anlage gibt es keinen Kompostplatz, die Entsorgung von Beikräutern außerhalb der eigenen Parzelle ist nicht erlaubt, ebenso dürfen Beikräuter auf der Parzelle nicht gehäuft werden. Das gejätete Beikraut soll als dünne Mulchschicht zwischen die Gemüsereihen gelegt werden, um den Boden zu bedecken und zu nähren.

16. Wege, Steine: Die Wege auf der Selbsternte-Anlage sind ausnahmslos frei zu halten. Steinhaufen und -pflasterungen auf der Parzelle sind nicht erlaubt bzw. müssen diese mit der Parzellenrückgabe entfernt werden. Für das Beseitigen von verbliebenen Steinhaufen oder -pflasterungen wird der tatsächliche Aufwand, jedoch ein Mindestbetrag von € 100,– verrechnet.

17. Abfall: Jeglicher Abfall ist außerhalb der Anlage in der dafür vorgesehenen Infrastruktur der Stadt Wien zu entsorgen.

18. Plastik: Der Umwelt zuliebe ist Plastik auf der Anlage verboten. Dies betrifft unter anderem folgende Utensilien: Pflanzenbeschilderungen, Schnüre, Stangen, Pflanzenbinder, Schutzvlies etc.

Bei Zuwiderhandeln wird das Plastik ohne Vorankündigung entfernt.

Alternativen zu Plastik sind: Pflanzschilder aus Holz, Pflanzstäbe aus Holz, Bambus oder Metall (ohne Plastikummantelung und Lackierung), zum Binden eine Jute- oder Naturschnur, als Schutznetz erdölfreie Öko-Vliese und -Netze aus biologisch abbaubarem Bioplastik PLA oder aus 100%-iger Baumwolle (Details siehe Bioregel). All diese Materialen verrotten, falls sie im Boden vergessen oder vom Wind weggetragen werden, können aber auch mehrere Saisonen wieder verwendet werden.

Ausnahmen: eigene Gießkanne, eigenes Gartenwerkzeug, Aufbewahrungsbox aus UV-beständigem Kunststoff.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien Innere Stadt.

Wilde Hummel – StadtErnte GesbR
Wien, 30.07.2024